Stellungnahme von Dr. Ralf Wödlinger
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Gerichtsaussage von Dr. Ralf Wödlinger
Niederschrift-Gerichtsausage: Dr. Ralf Wödlinger
3. Verhandlung 16.02.2005 LG-Feldkirch
Vorsitzende Richterin: Mag. Marlene Ender
Gedächtnisprotokoll: Elmar Battlogg
Eidesstattliche ErklärungRichterin: war vor dem die Rede von einem Lasereingriff.
Dr.Wödlinger: Na war nett, Herr Battlogg hat mit mir über des gesprochen im Rahmen der Aufklärung war natürlich Stellungnahme zum im Rahmen eines solches Gespräches gebe ich Stellung ab über alle möglichen Behandlungsalternativen und da kört auch die perkutane Technik oder Lasertechnik dazu.Wir haben derzeit damals in Feldkirch Laserdiskektomiert a man wusste aber das die Indikation streng zu stellen ist und das die Erfolge nicht besser sind als bei der offenen, deshalb handelte sich um die offene.Richterin: haben sie das Herrn Battlogg so gesagt.Dr. Wödlinger: Ja, natürlich.Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich einer währenden Streitverhandlung gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige Protokoll der Richtigkeit entspricht.Unterschrift: Elmar Battlogg
Aussage von Oberarzt Dr. A. Barvinek
Eidesstattliche ErklärungNiederschrift- Telefongespräch: am 30.09.2010 mit OA. Dr. Alfred BarvinekAnfrage: Operationsmethoden der OrthopädieGedächtnisprotokoll: AusschnittElmar Battlogg: Es ist mir damals eine Laserbehandlung angeboten worden das heißt Laserdiskektomie, ist das damals in Feldkirch gemacht worden.Dr. Alfred Barvinek: Ne, Laser hond mir nie gmacht, mir hond eine perkutane Nukleotomie gemacht damals aber hond die alle durch die Bank wenig gebracht die Ergebnisse sind eher relativ mager.Elmar Battlogg: aber die LaserdiskektomieDr. Alfred Barvinek: Der golden Standart ist immer noch die offene Diskektomie auch heute noch, manche sägend den Mikrochirurgisch mir sind natürlich des muß ma dazu säga, die Wirbelsäulenchirurgie hat sich natürlich in den letzten Jahren 15 Jahren entwickelt, die, die Schnittlänge heute die machend ih kum jetzt grad von einer Bandscheibenoperation, die Schnittlänge verkürzt sich auf 6-7 cm maximal heute.Elmar Battlogg: aber, kann ah Ursache von Beschwerden durch eine längere Narbe entstoh.Dr. Alfred Barvinek: prinzipiell schon wenn der Muskel abgelöst wird das man eine Instabilität kriegt, dass kann ein Teil der Beschwerden machen.Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich eines Telfongespräches gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige der Richtigkeit entspricht.Unterschrift: Elmar Battlogg
Aussage von Primar Dr. Gerold Müller
Niederschrift-Telefongespräch: am, 09.01.2009 mit Primar Dr. Gerold Müller
Anfrage: Laserbehandlungen, Mikrochirurgische Diskektomie, Narbenlänge
Eidesstattliche ErklärungGedächtnisprotokoll: Elmar BattloggElmar Battlogg: denn ist halt oh noch das Thema gsi mit der Operationsnarbe es hat eine gegeben mit 14 cm, han i gsed ist des normal, sed er in Feldkirch sei es normal weil der Herr Primar heat ihn darauf hingewiesen das ma klä größer operiert, wegad der Einsicht ( Ih ) jo also jo heat er gset ka.Primar Dr. Müller: wie gsed i han mit Laser nie was zu tun gehabt.Elmar Battlogg: na mit der offenen Mikrodiskektomie herd er dann gsed das er klä größer operiert hät.Primar Dr. Müller: jo das stimmt mir immer mir hond die Mikrodiskektomie gar nicht gemacht mir hond an Schnitt gmacht der vielleicht 2-3 cm länger gsi ist und hond dadurch einen wesentlichen besseren Einblick ka, die Wunde ist dadurch genau so schnell verheilt die heilt nicht direkt von oben nach unten sondern von Seite zu Seite, i han gsed lieber an größeren Schnitt dafür aber eine klare Einsicht und es hat sich dann auch gezeigt das mit der Mikrodiskektomie die Ergebnisse überhaupt nicht besser sind die Leute hoben nur während der ersten paar Tage gleich etwas weniger Beschwerden, Schmerzen, Wundschmerzen weils a klenere Wunde ist aber mir hond aber net gsed 14 cm langen Schnitt macha i ich han einfach gsed ein bisschen längere Inzision zwei drei santi dann sieht man haargenau hinein denn bruche ka Mikroskop und nix und sieche des genau wies ischt und das hat sich dann auch in großen Serien gezeigt das do der Unterschied, des ist mehr an Gag Mikrodiskektomie i krieg klens schnittle aber das Ergebnis ist dadurch nicht besser, darum hanne i des nie propagiert.Elmar Battlogg: es ist halt doch irgendwie denk i mir wenn Menschen Wetterfühlig sind und als das durch an größeren Flurschaden i nens jetzt a mol a so das denna einfach mehr Probleme entstond.
Primar Dr. Müller: na, die Wetterfühligkeit die hat man natürlich den Eingriff am Knochen der ist immer glich ob i an großa Hautschnitt mach oder an bisschen 2-3 cm klänera die Wetterfühligkeit entsteht natürlich durch das Arbeiten am Knochen ned durch den Hautschnitt.Elmar Battlogg: es wird mehr ausgelöst.Primar Dr. Müller: bitte, klar man muß vom Knochen, wenn i auch mikrochirurgisch muß ich ein bisschen vom Knochen abknappern damit ich den Nerv sehe und den wegnehmen kann denn die Bandscheibe usser nie kann, aber insofern ist richtig das i gsed han ma soll an bisschen größeren Schnitt macha und sich dafür einen besseren Einblick gewähren weil ich in der parallel Abteilung von der Neurochirurgie, die hond död mikrochirurgisch gmacht, do han i immer wieder gsecha das sie net alles userbrocht hond weil sie nichts gsecha hond aber es hat guat klunga, Mikrochirurgie klens schnittle, aber die Zeiten sind auch vorbei der Chef ist furd und der neue Chef ist ganz anders.
Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich eines Telefongespräches gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige der Richtigkeit entspricht.Unterschrift: Elmar Battlogg
Aussage von Univ. Prof. Dr. Witzmann
Sehr geehrter Herr Battlogg,
die Aeusserung von Kollegen Müller, die kürzeren Hautschnitte der Neurochirurgen seien ein "Gag", kann ich nur als verzweifelten Versuch eines Operateurs werten, der Angst hatte, seine Felle würden davonschwimmen und er würde verarmen. Selbstverständlich ist es heutzutage nicht mehr Standard -und war es auch vor 10 oder 15 Jahren nicht mehr- eine Bandscheibenoperation ohne Mikroskop und mit überlangen Hautschnitten durchzuführen. Als "Kunstfehler" kann man den Eingriff allerdings nicht bezeichnen. Eine unsachgemässe Aufklärung war es aber allemal. Von einer "Weisung" an seine Chirurgen, längere Hautschnitte durchzuführen, konnte sicher keine Rede sein. Vielmehr war der Sachverhalt so, dass weder Primarius Müller noch der Grossteil seiner Mitarbeiter technisch in der Lage waren, mit dem Mikroskop umzugehen und daher genötigt waren, grosse Hautschnitte durchzuführen.
Ich authorisiere Sie hiermit, dieses Mail auch Drittpersonen zur Kenntnis zu bringen.
Mit freundlichen Grüssen
Univ. Prof. Dr. Alfred Witzmann
Lügengeschichte
Dr. Ralf Wödlinger
Niederschrift: Telefongespräch: am, 15.01.2008 mit Dr. Ralf Wödlinger
Elmar Battlogg: Ich habe eine Frage Sie operieren auch Bandscheiben des han i o glesa, sie machen LaseroperationenAnfrage: Behandlungsmöglichkeiten von Bandscheibenerkrankungen.Gedächtnisprotokoll: Elmar BattloggDr.Wödlinger: machmer, machmer, nimmer jetzt und zwar dem Grund weil ma, a in Güssing keinen Laser mehr zur Verfügung haben, mir sand jetzt mit der Abteilung übersiedelt von Oberwart nach Güssing, ich mach’s jetzt nicht mehr bei mir im Spital und auch im Sanatorium in Graz hamer kann Laser mehr zur Verfügung es ist dahingehend hot sich das verändert das sich in den letzten 5 Jahren der Laser a eigentlich keine Indikation mehr hat, weil ma in zwischen alles der Goldstandart bei der Bandscheiben Chirurgie ist die a Mikrodiskektomie wo sie über einen 2-3 cm großen Schnitt den heraus gefallenen Anteil entfernenElmar Battlogg: Ja und warum bringt der Laser da nichts mehrDr. Wödlinger: a weil sie mit Laser den a vorgefallenen Bandscheiben Anteil nett entfernen können sie können a Laser den hot man sowieso nur bei gewissen Indikationen verwendet nämlich bei Vorwölbungen in der Bandscheibe hot man den verwendet und statt dessen a macht man heut an klanen Stich in die Bandscheibe und zieht einfach diesen schlechten Anteil herausElmar Battlogg: wie viel Laseroperationen haben sie gemachtDr. Wödlinger: a des waren schon einige natürlich, aber es ist halt so, dass die Indikation für Laseroperation in etwa bei 5% gelegen ist, wann sie sich überlegen sie haben a 100 Leute an Bandscheibenvorfall haben dann können noch exakt bevor Beurteilung 5% mit dem Laser operierenElmar Battlogg: ja dann hatten sie da keinen ErfolgDr. Wödlinger: bei denen Patienten die mir gemacht haben waren die Erfolge nett so schlecht, a sie haben sich das so einigermaßen durchgelesen nimm i anElmar Battlogg: JaDr. Wödlinger: a do steht auch genau die Erfolgsrate bei den verschiedenen Operationen steht dabeiElmar Battlogg: ahaDr. Wödlinger: und wenn sie innen des anschauen ist die Erfolgsrate bei Laser niedriger als wie bei Standardoperations-TechnikElmar Battlogg: und wie lange machen sie schon Laser- OP-BehandlungenDr. Wödlinger: ich mach nimmer seid 5 JahrenElmar Battlogg: aha, und wann haben sie dann mit diesen Laserbehandlungen angefangenDr. Wödlinger: a- 93Elmar Battlogg: und haben sie da schon Laserbehandlungen durchgeführtDr. Wödlinger: um was geht es ihnen jetztElmar Battlogg: um die LaserbehandlungDr. Wödlinger: Jo, a wie gsogt i moch keine Laserbehandlungen mehr, a in Graz hat es noch den Kollegen Ascher A s c h e r von der Neurochirurgie Graz der hat noch Laserbehandlungen gemacht, mocht aber seid 3 Jahren nimmer a ist nicht ist nicht mehr der Goldstandart in der der Wirbelsäulenmedizin.Elmar Battlogg: aha, sie wurden mir empfohlen haben sie auch damals in Feldkirch mit Laser behandeltDr. Wödlinger: in Feldkirch haben wir an Laser kobtElmar Battlogg: da haben sie auch Laserbehandlungen vorgenommenDr. Wödlinger: in Feldkirch haben wir Laserbehandlungen vorgenommenElmar Battlogg: sie selber auchDr. Wödlinger: ich selber auchElmar Battlogg: aha, ja gut ich lasse mir das ganze durch den Kopf gehen ich melde mich dann wieder bei ihnen.Dr. Wödlinger: ja ist recht bitteElmar Battlogg: Herr Dr.Wödlinger, wiederhören.Dr. Wödlinger: wiederhörenEidesstattliche ErklärungObiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich eines Telefongespräches gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige der Richtigkeit entspricht.
Unterschrift: Elmar Battlogg
Stellungnahme der Krankenhausleitung
Sehr geehrter Herr Battlogg,
Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber hat uns Ihr Mail vom 31. Oktober weitergeleitet, das wir zuständigkeitshalber beantworten dürfen.
Für die Orthopädie am Landeskrankenhaus Feldkirch wurde bis zum heutigen Zeitpunkt kein Lasergerät angeschafft. Aus heutiger Sicht war für die gegenständliche Indikation kein Lasergerät am LKH Feldkirch vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dir. Dr. Gerald Fleisch
Vlbg. Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH.
Carinagasse 41
6800 Feldkirch
Tel: 05522 303 5000
Fax: 05522 303 76 5000
Email: office@khbg.at
Gesetz über Krankenanstalten (Spitalgesetz – SpG.) 1) LGBl.Nr. 54/2005, 7/2006, 67/2008, 63/2010, 7/2011, 27/2011, 8/2013, 14/2013, 44/2013, 46/2013
(3) Patienten und Patientinnen der Krankenanstalten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich (zahnärztlich) untersucht und behandelt werden.
Bundesministerium für Gesundheit
Organisationseinheit: BMG - II/A/3
(Rechtsangelegenheiten ÄrztInnen,
Psychologie, Psychotherapie und
Musiktherapie)
Sachbearbeiter/in: Mag. Marianne Kropf
E-Mail: marianne.kropf@bmg.gv.at
Telefon: +43 (1) 71100-4196
Fax:
Geschäftszahl: BMG-90000/0114-II/A/3/2012
Datum: 04.10.2012
Ihr Zeichen:
elmar.battlogg@aon.at
Sehr geehrter Herr Battlogg!
Das Bundesministerium für Gesundheit bezieht sich auf Ihre E-Mail vom 24.09.2012
betreffend Lasereingriffe an der Wirbelsäule und darf dazu Folgendes ausführen:
Bei dem von Ihnen erwähnten Arzt handelt es sich offenbar um einen Facharzt für
Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Gemäß § 31 Abs. 3 Ärztegesetze 1998
(ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, haben Fachärzte (Fachärztinnen) ihre fachärztliche
Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken.
Es ist im gegenständlichen Fall fraglich, ob die erwähnten Lasereingriffe an der
Wirbelsäule in die Sonderfachbeschränkung der Orthopädie und orthopädischen
Chirurgie fallen. Sollte es außerdem, wie Sie erwähnt haben, zu massiven
Komplikationen gekommen sein, käme auch das Vorliegen eines Behandlungsfehlers
in Betracht.
Beide Fälle, Verletzung der Sonderfachbeschränkung sowie Begehen eines
Behandlungsfehlers, stellen Verletzungen der im Ärztegesetz 1998 normierten
Berufspflichten dar und sind mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten verbunden.
Darüber hinaus darf davon ausgegangen werden, dass die Patienten (Patientinnen)
vor Beginn der Behandlung ausreichend informiert und aufgeklärt worden sind,
insbesondere im Hinblick auf mögliche Risiken, Dauer der Behandlung, alternative
Behandlungsmethoden und Art und Schwere der Behandlungsmethode. Sollte dies
nicht der Fall gewesen sein, wäre es bereits hier zu einer Berufspflichtverletzung
gekommen.
Personen, die die Berufsberechtigung als Arzt (Ärztin) anstreben, haben das Studium
der Humanmedizin und anschließend die weiterführende Ausbildung zum Arzt (zur
Ärztin) für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt (zur Fachärztin) eines
entsprechenden Sonderfaches zu absolvieren.
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Darüber hinaus besteht gemäß § 49 Abs. 1 Ärztegesetz 1998 die Verpflichtung,
laufend anerkannte Fortbildungsprogramme zu besuchen. Um weitergehende
Kompetenzen zu erwerben, sind einschlägige Weiterbildungsveranstaltungen zu
absolvieren. Gerade bei nicht ungefährlichen Anwendungen scheint ein
Kompetenzerwerb durch „learning by doing“ schwerlich möglich.
Unabhängig davon stellt die Grenze des ärztlichen Handelns die sogenannte
„Einlassungsfahrlässigkeit“ dar, wonach, wie bekannt, nur solche Behandlungsmethoden
und Eingriffe durchgeführt werden dürfen, bei denen entsprechende
einschlägige Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Gefahrenbeherrschung gewährleistet
werden können.
Zu Ihrer Frage betreffend § 36 Abs. 3 Gesetz über Krankenanstalten (Spitalgesetz),
LGBl. Nr. 54/2005, darf auf das für die Auslegung des Vorarlberger Spitalgesetzes
zuständige Amt der Vorarlberger Landesregierung verwiesen werden.
Die von Mitarbeitern der von Ihnen erwähnten Krankenanstalt als Argument
vorgebrachte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht legt den Eindruck nahe, als
handle sich hierbei um eine Schutzbehauptung, da es insbesondere gegenüber den
betroffenen Patienten (Patientinnen) keine Verschwiegenheitspflicht geben kann.
Eine solche besteht nur gegenüber Dritten.
Abschließend darf deshalb zur allfälligen weiteren Abklärung, auf den Vorarlberger
Patientenanwalt sowie zur Abklärung allfälliger disziplinarrechtlicher Fragen auf den
Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hon.-Prof. Dr. Michael Kierein
Für den Bundesminister: