Stellungnahme von Dr. Ralf Wödlinger 

 

                                          aek

                                                                                    aerztekammerburgenland
Herrn
Elmar BATTLOGG                                                   Eisenstadt, 26.9.2012
 
Ergeht per E-Mail:
 
 
Ihre Beschwerde gegen Dr. Wödlinger       
 
Sehr geehrter Herr Battlogg!
 
Nach Rückfrage bei OA Dr. Ralf Wödlinger hat dieser glaubhaft versichert, nie derartige Lasereingriffe im Burgenland oder anderweitig durchgeführt zu haben. Auch gibt es nirgends im Burgenland ein derartiges Lasergerät. Somit kann es sich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unserer Meinung nach lediglich um ein Missverständnis oder Kommunikationsproblem handeln, das wir bedauern, jedoch Ihren Brief als gegenstandslos betrachten müssen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ärztekammer für Burgenland 
        Der Präsident 
 
OA Dr. Michael Lang
 
z. K. Dr. Wödlinger

Gerichtsaussage von Dr. Ralf Wödlinger

 

Niederschrift-Gerichtsausage: Dr. Ralf Wödlinger       

3. Verhandlung    16.02.2005  LG-Feldkirch

Vorsitzende Richterin: Mag. Marlene Ender

Gedächtnisprotokoll: Elmar Battlogg

 
Richterin: war vor dem die Rede von einem Lasereingriff.

 

Dr.Wödlinger: Na war nett, Herr Battlogg hat mit mir über des gesprochen im Rahmen der Aufklärung war natürlich Stellungnahme zum im Rahmen eines solches Gespräches gebe ich Stellung ab über alle möglichen Behandlungsalternativen und da kört auch die perkutane Technik oder Lasertechnik dazu.
Wir haben derzeit damals in Feldkirch Laserdiskektomiert a man wusste aber das die Indikation streng zu stellen ist und das die Erfolge nicht besser sind als bei der offenen, deshalb handelte sich um die offene.
 
Richterin: haben sie das Herrn Battlogg so gesagt.
 
Dr. Wödlinger: Ja, natürlich.
 
 Eidesstattliche Erklärung
 
Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich einer währenden Streitverhandlung gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige Protokoll der Richtigkeit entspricht.
 
Unterschrift:   Elmar Battlogg

Aussage von Oberarzt Dr. A. Barvinek

 
Niederschrift- Telefongespräch: am 30.09.2010 mit OA. Dr. Alfred Barvinek
Anfrage: Operationsmethoden der Orthopädie
Gedächtnisprotokoll: Ausschnitt
 
Elmar Battlogg: Es ist mir damals eine Laserbehandlung angeboten worden das heißt Laserdiskektomie, ist das damals in Feldkirch gemacht worden.
 
Dr. Alfred Barvinek: Ne, Laser hond mir nie gmacht, mir hond eine perkutane Nukleotomie gemacht damals aber hond die alle durch die Bank wenig gebracht die Ergebnisse sind eher relativ mager.
 
Elmar Battlogg: aber die Laserdiskektomie
 
Dr. Alfred Barvinek: Der golden Standart ist immer noch die offene Diskektomie auch heute noch, manche sägend den Mikrochirurgisch mir sind natürlich des muß ma dazu säga, die Wirbelsäulenchirurgie hat sich natürlich in den letzten Jahren 15 Jahren entwickelt, die, die Schnittlänge heute die machend ih kum jetzt grad von einer Bandscheibenoperation, die Schnittlänge verkürzt sich auf 6-7 cm maximal heute.  
 
Elmar Battlogg: aber, kann ah Ursache von Beschwerden durch eine längere Narbe entstoh.
 
Dr. Alfred Barvinek: prinzipiell schon wenn der Muskel abgelöst wird das man eine Instabilität kriegt, dass kann ein Teil der Beschwerden machen.
 
Eidesstattliche Erklärung
 
Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich eines Telfongespräches gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige der Richtigkeit entspricht.
 
Unterschrift:  Elmar Battlogg

 

Aussage von Primar Dr. Gerold Müller 

 

Niederschrift-Telefongespräch: am, 09.01.2009 mit Primar  Dr. Gerold Müller

Anfrage: Laserbehandlungen, Mikrochirurgische Diskektomie, Narbenlänge

Gedächtnisprotokoll: Elmar Battlogg
 
Elmar Battlogg: denn ist halt oh noch das Thema gsi mit der Operationsnarbe es hat eine gegeben mit 14 cm, han i gsed ist des normal, sed er in Feldkirch sei es normal weil der Herr Primar heat ihn darauf hingewiesen das ma klä größer operiert, wegad der Einsicht ( Ih ) jo also jo heat er gset ka.
 
Primar  Dr. Müller: wie gsed i han mit Laser nie was zu tun gehabt.
 
Elmar Battlogg: na mit der offenen Mikrodiskektomie herd er dann gsed das er klä größer operiert hät.
Primar  Dr. Müller: jo das stimmt mir immer mir hond die Mikrodiskektomie gar nicht gemacht mir hond an Schnitt gmacht der vielleicht 2-3 cm länger gsi ist und hond dadurch einen wesentlichen besseren Einblick ka, die Wunde ist dadurch genau so schnell verheilt die heilt nicht direkt von oben nach unten sondern von Seite zu Seite, i han gsed lieber an größeren Schnitt dafür aber eine klare Einsicht und es hat sich dann auch gezeigt das mit der Mikrodiskektomie die Ergebnisse überhaupt nicht besser sind die Leute hoben nur während der ersten paar Tage gleich etwas weniger Beschwerden, Schmerzen, Wundschmerzen weils a klenere Wunde ist aber mir hond  aber net gsed 14 cm langen Schnitt macha i ich han einfach gsed ein bisschen längere Inzision zwei drei santi dann sieht man haargenau hinein denn bruche ka Mikroskop und nix und sieche des genau wies ischt und das hat sich dann auch in großen Serien gezeigt das do der Unterschied, des ist mehr an Gag Mikrodiskektomie i krieg klens schnittle aber das Ergebnis ist dadurch nicht besser, darum hanne i des nie propagiert.
 
Elmar Battlogg: es ist halt doch irgendwie denk i mir wenn Menschen Wetterfühlig sind und als das durch an größeren Flurschaden i nens jetzt a mol a so das denna einfach mehr Probleme entstond.

 

Primar  Dr. Müller: na, die Wetterfühligkeit die hat man natürlich den Eingriff am Knochen der ist immer glich ob i an großa Hautschnitt mach oder an bisschen 2-3 cm klänera die Wetterfühligkeit entsteht natürlich durch das Arbeiten am Knochen ned durch den Hautschnitt.
 
Elmar Battlogg: es wird mehr ausgelöst.
 
Primar  Dr. Müller: bitte, klar man muß vom Knochen, wenn i auch mikrochirurgisch muß ich ein bisschen vom Knochen abknappern damit ich den Nerv sehe und den wegnehmen kann denn die Bandscheibe usser nie kann, aber insofern ist richtig das i gsed han ma soll an bisschen größeren Schnitt macha und sich dafür einen besseren Einblick gewähren weil ich in der parallel Abteilung von der Neurochirurgie, die hond död mikrochirurgisch gmacht, do han i immer wieder gsecha das sie net alles userbrocht hond weil sie nichts gsecha hond aber es hat guat klunga, Mikrochirurgie klens schnittle, aber die Zeiten sind auch vorbei der Chef ist furd und der neue Chef ist ganz anders.
 
Eidesstattliche Erklärung
Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich eines Telefongespräches gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige der Richtigkeit entspricht.
Unterschrift:   Elmar Battlogg

 

Aussage von Univ. Prof. Dr. Witzmann

Sehr geehrter Herr Battlogg,

die Aeusserung von Kollegen Müller, die kürzeren Hautschnitte der Neurochirurgen seien ein "Gag", kann ich nur als verzweifelten Versuch eines Operateurs werten, der Angst hatte, seine Felle würden davonschwimmen und er würde verarmen. Selbstverständlich ist es heutzutage nicht mehr Standard -und war es auch vor 10 oder 15 Jahren nicht mehr- eine Bandscheibenoperation ohne Mikroskop und mit überlangen Hautschnitten durchzuführen. Als "Kunstfehler" kann man den Eingriff allerdings nicht bezeichnen. Eine unsachgemässe Aufklärung war es aber allemal. Von einer "Weisung" an seine Chirurgen, längere Hautschnitte durchzuführen, konnte sicher keine Rede sein. Vielmehr war der Sachverhalt so, dass weder Primarius Müller noch der Grossteil seiner Mitarbeiter technisch in der Lage waren, mit dem Mikroskop umzugehen und daher genötigt waren, grosse Hautschnitte durchzuführen.

Ich authorisiere Sie hiermit, dieses Mail auch Drittpersonen zur Kenntnis zu bringen.

Mit freundlichen Grüssen

Univ. Prof. Dr. Alfred Witzmann

 

Lügengeschichte 

Dr. Ralf Wödlinger 

Niederschrift: Telefongespräch: am, 15.01.2008 mit Dr. Ralf Wödlinger

Anfrage: Behandlungsmöglichkeiten von Bandscheibenerkrankungen.
Gedächtnisprotokoll: Elmar Battlogg
 
Elmar Battlogg: Ich habe eine Frage Sie operieren auch Bandscheiben des han i o glesa, sie machen Laseroperationen
 
Dr.Wödlinger: machmer, machmer, nimmer jetzt und zwar dem Grund weil ma, a in Güssing keinen Laser mehr zur Verfügung haben, mir sand jetzt mit der Abteilung übersiedelt von Oberwart nach Güssing, ich mach’s jetzt nicht mehr bei mir im Spital und auch im Sanatorium in Graz hamer kann Laser mehr zur Verfügung es ist dahingehend hot sich das verändert das sich in den letzten 5 Jahren der Laser a eigentlich keine Indikation mehr hat, weil ma in zwischen alles der Goldstandart bei der Bandscheiben Chirurgie ist die a Mikrodiskektomie wo sie über einen 2-3 cm großen Schnitt den heraus gefallenen Anteil entfernen
 
Elmar Battlogg: Ja und warum bringt der Laser da nichts mehr
 
Dr. Wödlinger: a weil sie mit Laser den a vorgefallenen Bandscheiben Anteil nett entfernen können sie können a Laser den hot man sowieso nur bei gewissen Indikationen verwendet nämlich bei Vorwölbungen in der Bandscheibe hot man den verwendet und statt dessen a macht man heut an klanen Stich in die Bandscheibe und zieht einfach diesen schlechten Anteil heraus
 
Elmar Battlogg: wie viel Laseroperationen haben sie gemacht
 
Dr. Wödlinger: a des waren schon einige natürlich, aber es ist halt so, dass die Indikation für Laseroperation in etwa bei 5% gelegen ist, wann sie sich überlegen sie haben a 100  Leute an Bandscheibenvorfall haben dann können noch exakt bevor Beurteilung 5% mit dem Laser operieren
 
Elmar Battlogg: ja dann hatten sie da keinen Erfolg
 
Dr. Wödlinger: bei denen Patienten die mir gemacht haben waren die Erfolge nett so schlecht, a sie haben sich das so einigermaßen durchgelesen nimm i an
 
Elmar Battlogg: Ja
 
Dr. Wödlinger: a do steht auch genau die Erfolgsrate bei den verschiedenen Operationen steht dabei
 
Elmar Battlogg: aha
 
Dr. Wödlingerund wenn sie innen des anschauen ist die Erfolgsrate bei Laser niedriger als wie bei Standardoperations-Technik
 
Elmar Battlogg: und wie lange machen sie schon Laser- OP-Behandlungen
 
Dr. Wödlinger: ich mach nimmer seid 5 Jahren
 
Elmar Battlogg: aha, und wann haben sie dann mit diesen Laserbehandlungen angefangen
 
Dr. Wödlinger: a- 93
 
Elmar Battlogg: und haben sie da schon Laserbehandlungen durchgeführt
 
Dr. Wödlinger: um was geht es ihnen jetzt
 
Elmar Battlogg: um die Laserbehandlung
 
Dr. Wödlinger: Jo, a wie gsogt i moch keine Laserbehandlungen mehr, a in Graz hat es noch den Kollegen Ascher  A s c h e r  von der Neurochirurgie Graz der hat noch Laserbehandlungen gemacht, mocht aber seid 3 Jahren nimmer a ist nicht ist nicht mehr der Goldstandart in der der Wirbelsäulenmedizin.
 
Elmar Battlogg: aha, sie wurden mir empfohlen haben sie auch damals in Feldkirch mit Laser behandelt
 
Dr. Wödlinger: in Feldkirch haben wir an Laser kobt
 
Elmar Battlogg: da haben sie auch Laserbehandlungen vorgenommen
 
Dr. Wödlinger: in Feldkirch haben wir Laserbehandlungen vorgenommen
 
Elmar Battlogg: sie selber auch
 
Dr. Wödlingerich selber auch
 
Elmar Battlogg: aha, ja gut ich lasse mir das ganze durch den Kopf gehen ich melde mich dann wieder bei ihnen.
 
Dr. Wödlinger: ja ist recht bitte
 
Elmar Battlogg: Herr Dr.Wödlinger, wiederhören.
 
Dr. Wödlinger:  wiederhören
 
Eidesstattliche Erklärung
 
Obiges Protokoll wurde von mir an Hand anlässlich eines Telefongespräches gemachten Tonbandaufnahme angefertigt. Hiermit erkläre ich Eides Statt, dass obige der Richtigkeit entspricht.
 
Unterschrift:   Elmar Battlogg

 

Stellungnahme der Krankenhausleitung 

Sehr geehrter Herr Battlogg,

Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber hat uns Ihr Mail vom 31. Oktober weitergeleitet, das wir zuständigkeitshalber beantworten dürfen.

Für die Orthopädie am Landeskrankenhaus Feldkirch wurde bis zum heutigen Zeitpunkt kein Lasergerät angeschafft. Aus heutiger Sicht war für die gegenständliche Indikation kein Lasergerät am LKH Feldkirch vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Dir. Dr. Gerald Fleisch

Vlbg. Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH.

Carinagasse 41

6800 Feldkirch

Tel: 05522 303 5000

Fax: 05522 303 76 5000

Email: office@khbg.at

Gesetz über Krankenanstalten (Spitalgesetz – SpG.) 1) LGBl.Nr. 54/2005, 7/2006, 67/2008, 63/2010, 7/2011, 27/2011, 8/2013, 14/2013, 44/2013, 46/2013 

(3) Patienten und Patientinnen der Krankenanstalten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich (zahnärztlich) untersucht und behandelt werden.

Bundesministerium für Gesundheit 

Organisationseinheit: BMG - II/A/3

(Rechtsangelegenheiten ÄrztInnen,

Psychologie, Psychotherapie und

Musiktherapie)

Sachbearbeiter/in: Mag. Marianne Kropf

E-Mail: marianne.kropf@bmg.gv.at

Telefon: +43 (1) 71100-4196

Fax:

Geschäftszahl: BMG-90000/0114-II/A/3/2012

Datum: 04.10.2012

Ihr Zeichen:

elmar.battlogg@aon.at

 

Sehr geehrter Herr Battlogg!

 

Das Bundesministerium für Gesundheit bezieht sich auf Ihre E-Mail vom 24.09.2012

betreffend Lasereingriffe an der Wirbelsäule und darf dazu Folgendes ausführen:

Bei dem von Ihnen erwähnten Arzt handelt es sich offenbar um einen Facharzt für

Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Gemäß § 31 Abs. 3 Ärztegesetze 1998

(ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, haben Fachärzte (Fachärztinnen) ihre fachärztliche

Berufstätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken.

Es ist im gegenständlichen Fall fraglich, ob die erwähnten Lasereingriffe an der

Wirbelsäule in die Sonderfachbeschränkung der Orthopädie und orthopädischen

Chirurgie fallen. Sollte es außerdem, wie Sie erwähnt haben, zu massiven

Komplikationen gekommen sein, käme auch das Vorliegen eines Behandlungsfehlers

in Betracht.

 

Beide Fälle, Verletzung der Sonderfachbeschränkung sowie Begehen eines

Behandlungsfehlers, stellen Verletzungen der im Ärztegesetz 1998 normierten

Berufspflichten dar und sind mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten verbunden.

Darüber hinaus darf davon ausgegangen werden, dass die Patienten (Patientinnen)

vor Beginn der Behandlung ausreichend informiert und aufgeklärt worden sind,

insbesondere im Hinblick auf mögliche Risiken, Dauer der Behandlung, alternative

Behandlungsmethoden und Art und Schwere der Behandlungsmethode. Sollte dies

nicht der Fall gewesen sein, wäre es bereits hier zu einer Berufspflichtverletzung

gekommen.

 

Personen, die die Berufsberechtigung als Arzt (Ärztin) anstreben, haben das Studium

der Humanmedizin und anschließend die weiterführende Ausbildung zum Arzt (zur

Ärztin) für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt (zur Fachärztin) eines

entsprechenden Sonderfaches zu absolvieren.

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Darüber hinaus besteht gemäß § 49 Abs. 1 Ärztegesetz 1998 die Verpflichtung,

laufend anerkannte Fortbildungsprogramme zu besuchen. Um weitergehende

Kompetenzen zu erwerben, sind einschlägige Weiterbildungsveranstaltungen zu

absolvieren. Gerade bei nicht ungefährlichen Anwendungen scheint ein

Kompetenzerwerb durch „learning by doing“ schwerlich möglich.

Unabhängig davon stellt die Grenze des ärztlichen Handelns die sogenannte

„Einlassungsfahrlässigkeit“ dar, wonach, wie bekannt, nur solche Behandlungsmethoden

und Eingriffe durchgeführt werden dürfen, bei denen entsprechende

einschlägige Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Gefahrenbeherrschung gewährleistet

werden können.

 

Zu Ihrer Frage betreffend § 36 Abs. 3 Gesetz über Krankenanstalten (Spitalgesetz),

LGBl. Nr. 54/2005, darf auf das für die Auslegung des Vorarlberger Spitalgesetzes

zuständige Amt der Vorarlberger Landesregierung verwiesen werden.

Die von Mitarbeitern der von Ihnen erwähnten Krankenanstalt als Argument

vorgebrachte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht legt den Eindruck nahe, als

handle sich hierbei um eine Schutzbehauptung, da es insbesondere gegenüber den

betroffenen Patienten (Patientinnen) keine Verschwiegenheitspflicht geben kann.

Eine solche besteht nur gegenüber Dritten.

Abschließend darf deshalb zur allfälligen weiteren Abklärung, auf den Vorarlberger

Patientenanwalt sowie zur Abklärung allfälliger disziplinarrechtlicher Fragen auf den

Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer hingewiesen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hon.-Prof. Dr. Michael Kierein

Für den Bundesminister:

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